Führerschein Theorie/ Klasse T
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse T
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
6 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 6 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/ h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/ h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit - ab 16 Jahren bis 40 km/h - ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/ h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern).