Führerschein Theorie/ Klasse AM
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).